Berufungsgericht Turin bestätigt den Zusammenhang zwischen Handynutzung und Akustikusneurinom
Das Berufungsgericht Turin bestätigt in vollem Umfang ein Urteil des Gerichts von Aosta: Ein Akustikusneurinom (gutartiger Tumor des Hör- und Gleichgewichtsnervs) sei durch Nutzung des Mobiltelefons zu beruflichen Zwecken verursacht worden. Laut dem Gericht wird der Kausalzusammenhangs „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich“ angesehen.
Zum Hintergrund: Ein italienischer Techniker telefonierte zwischen 1995 und 2008 im Durchschnitt zweieinhalb Stunden pro Tag beruflich mit seinem Handy. Nach der Diagnose eines gutartigen Tumors im Ohr beantragte er bei der Arbeitsunfallversicherungsanstalt INAIL eine Berufskrankheitspension. Der Antrag wurde abgelehnt, der Klage dagegen nun sowohl vom Erstgericht als auch vom Berufungsgericht stattgegeben.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel auf derstandard.at.
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